Bedienungsanleitungen und häufig gestellte Fragen Multi Moulinette
Eleganz für Ihre Küche!
Mixbehälter mit einem Fassungsvermögen von 500 ml Flüssigkeiten bzw. 200 g Lebesmittel.
Schnelles Mixen und Hacken dank Messer mit Doppelklinge.
Emulgier-Zubehör für cremige Milkshakes etc.
400 Watt Leistung
Es ist normal, dass kleine Mengen von Lebensmitteln ungehackt/ungeschnitten/ungeraspelt bleiben, damit der Schieber nicht von den scharfen Messerklingen an der Scheibe, Trommeloderam Einsatz zerkratzt wird.
Einige Lebensmittel sind für das Zerhacken/Schneiden/Raspeln ungeeignet. Achten Sie darauf, dass Sie die richtige Scheibe, Trommeloderden richtigen Einsatz für die Lebensmittel verwenden, die Sie zubereiten möchten, und dass sich die Lebensmittel in der richtigen Position im Einfülltrichter befinden, bevor Sie sie schneiden/raspeln/hacken. Die Zutaten müssen außerdem von fester und frischer Qualität sein, um zufriedenstellende Resultate zu erzielen und um zu verhindern, dass sich die Lebensmittel im Träger ansammeln (Information hängt vom jeweiligen Produktmodell ab).
Nach Befolgung der Anweisungen in der Bedienungsanleitung zur Inbetriebnahme des Geräts muss sichergestellt werden, dass die verwendete Steckdose ordnungsgemäß funktioniert. Schließen Sie zur Überprüfung ein anderes elektrisches Gerät an die Steckdose an. Sollte das Gerät dann immer noch nicht funktionieren, versuchen Sie nicht das Gerät selbständig auseinanderzubauen oder zu reparieren, sondern bringen Sie es zur Reparatur zu einem Servicepartner.
Wenn Zutaten an der Seite des Behälters festkleben (Schinken, Zwiebeln usw.), das Gerät ausschalten, den Stecker ziehen, die Zutaten mit einem Spatel entfernen und im Behälter verteilen. Das Gerät wieder an den Strom anschließen und zwei- oder dreimal impulsweise einschalten. Die Finger oder Hände NIEMALS in den Behälter oder in die Nähe der Klinge bringen.
Ihr Gerät enthält verschiedene rückgewinnbare oder recyclingfähige Materialien. Geben Sie Ihr Gerät deshalb bitte bei einer Sammelstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde ab.